Tombola/Lotto neu meldepflichtigAb 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung
Sämtliche Informationen sowie die zu erfüllenden Vorgaben sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.pom.be.ch/pom/de/index/lotteriefonds/lotteriefonds/Bewillligungen_Meldungen.html
Datum der Neuigkeit 18. Feb. 2021
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