Hundekontrolle (An- / Abmeldung)

Über untenstehendes Formular können Sie Ihren Hund auf der Gemeinde an- oder abmelden.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 90.00
Die Hundetaxe wird jeweils im Monat August in Rechnung gestellt.

Bemerkung

Hundekontrolle

Hundetaxe
Die Hundekontrolle richtet sich nach dem Gesetz über das Halten von Hunden und dessen Verordnung. Die jährliche Entrichtung der Hundegebühr ist für alle Hunde ab dem sechsten Lebensmonat obligatorisch. Die Jahresgebühr pro Hund beträgt in Niederbipp gemäss Gebührenverordnung CHF 90. Die Hundetaxe 2023 wird für Niederbipp und Wolfisberg im Monat August in Rechnung gestellt.

Sachkundenachweis (SKN)
Das bisherige nationale Obligatorium zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) für Hundehaltende wurde aufgrund eines Parlamentsbeschlusses per 01.01.2017 aufgehoben. Da im Kanton Bern kein kantonales Kursobligatiorium besteht, müssen Hundehalterinnen und Hundehalter im Kanton Bern keinen Sachkundenachweis mehr absolvieren.

Um den verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit Hunden zu lernen, empfehlen wir insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen dennoch den Besuch von Hundekursen. Aber auch für erfahrene Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Besuch z. B. von Welpenprägungs- und Junghundekursen oder auch von Erziehungskursen empfehlenswert.

Registrierung als Hundehalterin und Hundehalter
Sind Sie neu Hundehalter? Für die Registrierung im Amicus melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde (Finanzabteilung Niederbipp). Die Gemeinde registriert Sie in der Datenbank AMICUS. Anschliessend erhalten Sie Ihre Personen-ID für die anschliessende Registrierung der
Hundedaten beim Tierarzt. Die Login Daten für Amicus werden Ihnen danach per Post oder
E-Mail zugestellt.

Registrierung Ihres Hundes
Alle Hunde müssen fälschungssicher und eindeutig gekennzeichnet sein und in der AMICUS-Datenbank registriert werden. Dazu implantiert die Tierärztin oder der Tierarzt Ihrem Hund einen Mikrochip und registriert den Hund bei AMICUS (Erstregistrierung). Übernehmen Sie einen bereits registrierten Hund vom Verkäufer, entfällt dieser Schritt.
Nach der Registrierung erhalten Sie den Hundeausweis «Pet Card». Für Änderungen der Tierdaten wenden Sie sich bitte wiederum an Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt. Weitere Informationen finden Sie unter www.amicus.ch.
Für Hunde, die aus dem Ausland in die Schweiz gebracht werden, gilt ebenfalls die Erstregistrierungspflicht bei AMICUS durch die Tierärztin oder den Tierarzt.

Mutationen (Halterwechsel, Anschaffung, Adressänderung und Tod des Hundes)
Alle Mutationen sind der Finanzabteilung und Amicus innert 10 Tagen zu melden. Die Mutationen an die Finanzabteilung können telefonisch, per Mail, am Schalter oder mittels untenstehendem Online-Formular erfolgen. Für die Anmeldung eines Hundes ist jeweils eine Kopie des Heimtierausweises vorzulegen.

Finanzabteilung Niederbipp
Telefon 032 633 60 30
E-Mail finanzabteilung@niederbipp.ch

Adresse AMICUS
Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
3014 Bern
Telefon 0848 777 100
E-Mail info@amicus.ch
Website www.amicus.ch

Unterlagen

Unbedingt Einsetzdatum des Chips unter Weitere Bemerkungen vermerken!

Verfahren

Ihre Anfrage wird nach erfolgtem Versand an die zuständige Sachbearbeitungsstelle weitergeleitet und bearbeitet.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.