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Umtausch ausländischer Führerausweis

Wenn Sie sich länger als 12 Monate in der Schweiz aufhalten (Einreisedatum gemäss gültiger Aufenthaltsbewilligung), müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis und Ihre Nummernschilder eintauschen. Wir empfehlen Ihnen das Umtauschgesuch vor Ablauf der 12 Monate einzureichen, damit Sie ohne Unterbruch fahrberechtigt sind.

Personen,  welche einen gültigen ausländischen Führerausweis der Gruppe 2 (Berufskategorien) aus den EU oder EFTA-Staaten besitzen, können diesen 12 Monate ab der Einreise in die Schweiz für das Führen von Fahrzeugen auf den Schweizer Strassen verwenden.

Personen, die einen gültigen ausländischen Führerausweis aus einem anderen Staat (nicht EU- oder EFTA) besitzen, müssen vor der 1. berufsmässigen Fahrt in der Schweiz im Besitz des schweizerischen Führerausweises sein. 

So erhalten Sie Ihren Schweizer Führerausweis

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