Lärmimmissionen Gewerbe/Industrie

16. September 2026

Die Einwohnergemeinde Niederbipp hat in den vergangenen Monaten verschiedene Meldungen und Beschwerden aus der Bevölkerung zu Lärmimmissionen des Gewerbebetriebs Tela erhalten. Die Gemeinde nimmt diese Anliegen ernst und hat den Sachverhalt durch ein externes Ingenieurbüro fachlich untersuchen lassen.

Die Lärmmessungen sind inzwischen abgeschlossen. Die abschliessende Detailauswertung steht noch aus und wird in Kürze erwartet.

Einleitung eines formellen Verfahrens

Die Gemeinde hat bisher versucht, die Angelegenheit im direkten Austausch mit den Beteiligten und ohne formelles Verfahren zu klären. Da sich auf diesem Weg keine ausreichend tragfähige Lösung abzeichnet, wird die Gemeinde gestützt auf den abschliessenden Fachbericht die erforderlichen formellen Verfahrensschritte einleiten. Das Amt für Umwelt und Energie des Kantons Bern (AUE) wird als kantonale Fachstelle für Industrie- und Gewerbelärm einbezogen.

Im Verfahren werden die massgebenden tatsächlichen und rechtlichen Fragen geprüft. Die betroffenen Verfahrensparteien erhalten Gelegenheit, ihre Rechte wahrzunehmen und sich zu den relevanten Unterlagen zu äussern. Über allfällige Massnahmen wird erst nach Durchführung der erforderlichen Abklärungen und unter Wahrung des rechtlichen Gehörs entschieden.

Information der Öffentlichkeit

Mit der Einleitung eines formellen Verfahrens gelten besondere Anforderungen an die Information und die Wahrung der Verfahrensrechte. Der Zugang zu Informationen in nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahren richtet sich gemäss Art. 27 Abs. 3 des bernischen Gesetzes über die Information und die Medienförderung (IMG; BSG 107.1) nach den entsprechenden Verfahrensbestimmungen. Zudem sind schutzwürdige öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen.

Die Gemeinde wird deshalb auf eine laufende öffentliche Berichterstattung über die Einzelheiten des Verfahrens verzichten. Dies betrifft insbesondere Beweisergebnisse, Stellungnahmen der Beteiligten und mögliche Massnahmen. Eine allgemeine Information über wesentliche Verfahrensschritte oder den Abschluss bleibt vorbehalten, soweit dies rechtlich zulässig ist und ein entsprechendes öffentliches Interesse besteht.

Hinweise und Parteirechte

Personen, die durch die Lärmimmissionen besonders betroffen sind, können sich weiterhin schriftlich an die Gemeinde wenden. Wer eine formelle Behandlung seiner Lärmklage wünscht und Parteirechte geltend machen möchte, kann ein entsprechendes schriftliches Begehren einreichen. Die Parteistellung wird anhand der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere Art. 12 Abs. 1 VRPG, geprüft.

Bereits eingereichte Meldungen und Beschwerden bleiben Bestandteil der bisherigen Sachverhaltsabklärungen. Betroffene können ihre Angaben und ihre persönliche Betroffenheit bei Bedarf ergänzen.

Kontakt

Einwohnergemeinde Niederbipp
Bauabteilung
Dorfstrasse 19
4704 Niederbipp

E-Mail: bauabteilung@niederbipp.ch

Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die bisherigen Hinweise und das Verständnis. Sie ist bestrebt, die Angelegenheit sorgfältig, rechtskonform und unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten zu bearbeiten.

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