Geschichte |
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Die Burgergemeinde Niederbipp entstand 1863 durch den Güterausscheidungsvertrag zwischen Einwohner- und Burgergemeinde. Dieser Vertrag wurde am 27. April 1863 durch Beschluss des Regierungsrates rechtskräftig. Seit dem 1. Januar 2008 gehört auch die Waldkirchenfeld-Korporation Niederbipp dazu. Diese ist ihrerseits bereits an Weihnachten 1609 durch den „Walchilchen-Brieff“ entstanden. Dieser Brief ist auf Pergament geschrieben und trägt das Siegel des Landvogtes Samuel Holtzer. Dieses Dokument ist noch gut erhalten und befindet sich in unserem Archiv. |
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Verwaltung Burgerschreiberei Burgergemeinde Niederbipp Dorfstrasse 19 Postfach 122 4704 Niederbipp Tel. 032 633 14 75 Mail: sekretariat@bgniederbipp.ch Web: www.bgniederbipp.ch Öffnungszeiten: Dienstag: 09.00 – 11.30 Uhr Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr Termine ausserhalb der Schalterzeiten sind nach Vereinbarung möglich. |
Verwaltung Forst Hällchöpfli Forst Hällchöpfli Ziegelhütte 2 4704 Niederbipp Tel: 079 631 12 94 Mail: info@forst-haellchoepfli.ch Web: www.forst-haellchoepfli.ch |
Gemeindeverband Hällchöpfli Der Verband bezweckt die fachgerechte und effiziente Bewirtschaftung der Wälder der Verbandsgemeinden nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und des naturnahen Waldbaus. Er stellt im Rahmen der verfügbaren Mittel sicher, dass die betreuten Waldungen alle ihre Funktionen (Nutz-, Schutz-, Erholung-, Naturschutzfunktion) dauernd und uneingeschränkt erfüllen können. Der Verband kann auf eigene Rechnung weiterverarbeitetes Energieholz und andere Holzprodukte bereitstellen und vermarkten, forstnahe Dienstleistungen für die Verbandsgemeinden oder Dritte erbringen und weitere Aufgaben übernehmen, sofern damit ein positiver Deckungsbeitrag (Gewinn) erwirtschaftet werden kann. Auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Verbandsgemeinden Wald besitzen, sowie in den benachbarten Gemeinden ist der Verband bereit, die Revierträgerschaft zu übernehmen. Der Verband ist offen für weitere öffentliche Waldeigentümer bzw. Waldeigentümer und kann sich an den anderen öffentlichen- oder privatrechtlichen Körperschaften beteiligen, welche die Erfüllung des Verbandzweckes unterstützen. Mitglieder des Verbands sind die Burgergemeinden Attiswil, Niederbipp und Wiedlisbach. Der Verband kann weitere Gemeinden aufnehmen. |
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Betriebsleiter Revierförster Martin Rathgeb | |