Bewilligungspflichtige Lottos / Tombolas
Bei bewilligungspflichtigen Lottos/Tombolas muss das Gesuch bis spätestens 30 Tage vor Durchführung formell eingereicht werden.
Diese Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.fobe.sid.be.ch/de/start/bewilligungen-meldungen/kleinlotterien.html
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidialabteilung | 032 633 60 10 | praesidialabteilung@niederbipp.ch |