Abmeldung / Wegzug
- Elektronisch über die Plattform eUmzug (siehe Verlinkung Extern)
- Persönlich bei uns am Schalter der Präsidialabteilung
- Über das untenstehende Formular
Über eUmzug können Sie Ihren Wegzug und zugleich den Zuzug in die neue Wohngemeinde melden. Achtung: eUmzug ist nur für Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz möglich.
Falls Sie ins Ausland wegziehen sind nur die folgenden zwei Arten für die Abmeldung möglich:
- Persönlich bei uns am Schalter der Präsidialabteilung
- Über das untenstehende Formular
--> Bei unverheirateten Paaren müssen beide Personen ihren Wegzug separat melden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidialabteilung | 032 633 60 10 | praesidialabteilung@niederbipp.ch |
Bemerkung
Allgemeine Informationen:
Die Abmeldung ist spätestens am Tage des Wegzuges der Einwohner- und Fremdenkontrolle zu melden.
Folgende Amtsstellen werden automatisch durch die Einwohner- und Fremdenkontrolle benachrichtigt:
- Evangelisch-reformiertes oder katholisches Pfarramt
- Steuerverwaltung
- Allenfalls der Migrationsdienst des Kantons Bern
- IB Langenthal (Strom)
Verfahren
Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen nach der Abmeldung bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.