Abmeldung / Wegzug

Sie sind von Niederbipp weggezogen und wollen sich jetzt abmelden. Sie können Ihre Abmeldung auf drei Arten vornehmen:
  1. Elektronisch über die Plattform eUmzug (siehe Verlinkung Extern) 
  2. Persönlich bei uns am Schalter der Präsidialabteilung
  3. Über das untenstehende Formular

Über eUmzug können Sie Ihren Wegzug und zugleich den Zuzug in die neue Wohngemeinde melden. Achtung: eUmzug ist nur für Wohnortswechsel innerhalb der Schweiz möglich. 

Falls Sie ins Ausland wegziehen sind nur die folgenden zwei Arten für die Abmeldung möglich:

  1. Persönlich bei uns am Schalter der Präsidialabteilung
  2. Über das untenstehende Formular

--> Bei unverheirateten Paaren müssen beide Personen ihren Wegzug separat melden.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Allgemeine Informationen:

Die Abmeldung ist spätestens am Tage des Wegzuges der Einwohner- und Fremdenkontrolle zu melden.

Folgende Amtsstellen werden automatisch durch die Einwohner- und Fremdenkontrolle benachrichtigt:

  •  Evangelisch-reformiertes oder katholisches Pfarramt
  • Steuerverwaltung
  • Allenfalls der Migrationsdienst des Kantons Bern
  • IB Langenthal (Strom)

 

Verfahren

Bitte füllen Sie alle untenstehende Fragen aus. Wir werden Ihre Angaben prüfen und die Abmeldung vornehmen.

Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen nach der Abmeldung bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.