Einspeisevergütung und Herkunftsnachweise Photovoltaikanlagen ab 2026
Vergütung von Strom aus PV-Anlagen
Die Einspeisevergütung ist abhängig von der Leistung der Anlage und dem Eigenverbrauch. Die Vergütung erfolgt neu auf Basis des Referenzmarktpreises und teilweise mit einer fixen Minimalvergütung. Weitere Informationen dazu können Sie dem Dokument «Stromtarife EVN 2026» entnehmen.
Zusätzliche Vergütung für Herkunftsnachweise (HKN)
Die Elektrizitätsversorgung Niederbipp (EVN) bietet neu und zusätzlich zur Einspeisevergütung eine Vergütung der HKN an. Die Herkunftsnachweise der Stromproduktion mit Photovoltaikanlagen in Niederbipp werden mit 1.5 Rp./kWh vergütet. Mehr dazu finden Sie im Dokument «Herkunftsnachweise PV-Anlagen».
Zugehörige Objekte
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| Stromtarife EVN 2026 (PDF, 193.72 kB) | Download | 0 | Stromtarife EVN 2026 |
| Herkunftsnachweise PV-Anlagen (PDF, 124.5 kB) | Download | 1 | Herkunftsnachweise PV-Anlagen |