Grosse Waldbrandgefahr – generelles Feuerwerksverbot
Im ganzen Kanton Bern herrscht aufgrund der Trockenheit weiterhin eine grosse Waldbrandgefahr.
Im Hinblick auf den 1. August gilt nebst dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe ein generelles Feuerwerksverbot. Das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern ist verboten.
Weiterführende Informationen können Sie der Webseite des Amtes für Wald und NaturgefahrenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. entnehmen.