Bewilligungspflichtige Lottos / Tombolas

Bewilligungspflichtige Lottos/Tombolas werden für gemeinnützige Zwecke von mindestens regionaler Bedeutung oder für Veranstaltungen von mindestens regionaler Bedeutung bewilligt.
Bei bewilligungspflichtigen Lottos/Tombolas muss das Gesuch bis spätestens 30 Tage vor Durchführung formell eingereicht werden.

Diese Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.fobe.sid.be.ch/de/start/bewilligungen-meldungen/kleinlotterien.html

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