Ordnungsbussen
Sie haben eine Ordnungsbusse / Übertretungsanzeige erhalten?
Übertretungen nach Ordnungsbussenverordnung (OBV) können im anonymen Verfahren durch Bezahlung einer Ordnungsbusse erledigt werden.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, so kontaktieren Sie gerne die Präsidialabteilung, Fachbereich öffentliche Sicherheit (Tel. 032 633 60 10).
Häufige Fragen & ihre Antworten
1. Allgemeines
2. Einwände
3. Organisatorisches
1. Allgemeines
Wie gelange ich auf das Bussenportal?
Der QR-Code auf der Übertretungsanzeige (Steckzettel) wird mit dem Smartphone oder Tablet gescannt. Die meisten Smartphones verfügen über eine in der Kamera integrierten QR-Code-Scanner. Dazu die Kamera-App öffnen und das Smartphone so halten, dass der QR-Code im Bildschirm sichtbar ist. Wird der Code erkannt, erscheint eine Meldung. Wird die Meldung geöffnet, wird das Bussenportal automatisch aufgerufen. Für gewisse Smartphone-Modelle ist zum Scannen des QR-Codes eine eigene App nötig.
Alternativ können Sie das Online-Portal hier aufrufen: Parkcare ZahlungsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bitte halten Sie die Nummer Ihrer Übertretungsanzeige sowie Ihr Kennzeichen bereit.
Welche Möglichkeiten zur Bezahlung der Ordnungsbusse habe ich?
Sie können über das Online-Portal mit Kreditkarte oder TWINT bezahlen oder einen Einzahlungsschein anfordern.
Wo finde ich die Übertretungs-Nummer für die Eingabe im Online-Portal?
Sie finden diese auf der Übertretungsanzeige (Steckzettel) oberhalb des QR-Codes.
Wo sehe ich, gegen was ich verstossen habe?
Nach Angabe der Übertretungs-Nummer sowie der Kontrollschild-Nummer erhalten Sie auf dem Online-Portal detaillierte Informationen zu Ihrer Übertretung. Unter anderen finden Sie dort die sogenannte «OB-Ziffer» mit der entsprechenden Information, gegen welchen Tatbestand Sie verstossen haben.
Was geschieht, wenn ich nicht auf die Ordnungsbusse mit QR-Code reagiere oder ich nicht auf das Online-Zahlungsportal zugreifen kann oder will?
In diesem Fall erhalten Sie automatisch eine sogenannte Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein per Post zugestellt.
2. Einwände
Ich bin mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden. Wie gehe ich vor?
Sie können uns Ihre Einwände direkt im Online-Portal unter "Einsprache" mitteilen. Wir werden den Sachverhalt intern prüfen und mit dem/der Mitarbeiter:in, welche die Ordnungsbusse ausgesprochen hat, Rücksprache nehmen.
Ich habe eine Zahlungsaufforderung erhalten, habe die Übertretung als Fahrzeughalter jedoch nicht selbst begangen. Wie gehe ich vor?
Sie können uns Ihre Einwände direkt im Online-Portal unter "Einsprache" mitteilen.
Ich habe als Handwerker eine Ordnungsbusse erhalten, weil ich widerrechtlich im Strassenraum geparkt habe. Jedoch hatte ich keine Alternativmöglichkeit zum Parkieren (bspw. Anlieferung Material).
Handwerker haben die Möglichkeit, eine Ausnahmeparkkarte zu beantragen. Melden Sie sich bei Interesse bei der Präsidialabteilung, Fachbereich öffentliche Sicherheit (Tel. 032 633 60 10).
Bei Bauprojekten besteht auch die Möglichkeit, uns grössere Anlieferungen o.Ä. vorab zu melden. Wir prüfen eine entsprechende Ausnahme.
Wir bitten um Verständnis, dass wir zurecht ausgesprochene Ordnungsbussen nicht stornieren.
3. Organisatorisches
Auf dem Steckzettel steht eine Firma Parksolution AG bzw. "park care" - wer ist das?
Die Zahlungsabwicklung bzw. das Inkasso erfolgen über einen externen Dienstleister, in dessen Namen die Ordnungsbussen ausgestellt werden. Die Mitarbeitenden, welche die Ordnungsbussen ausstellen sind berechtigte Mitarbeiter der Einwohnergemeinde Niederbipp sowie der von der Gemeinde beauftragte Sicherheitsdienst 24Security.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die Ordnungsbussen?
Die Grundlagen für das vereinfachte Verfahren (Ordnungbussenverfahren) bilden das eidgenössische Ordnungsbussengesetz sowie die eidgenössische und kantonale Ordnungsbussenverordnung.
Was geschieht bei Nichtbezahlung der Ordnungsbusse?
Wird die Ordnungsbusse nicht bezahlt, müssen wir die Unterlagen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft weiterleiten, die das ordentliche Verfahren durchführt. Folgt ein Schuldspruch, fallen zusätzlich zur Busse Kosten an. Die Höhe der Kosten wird durch die Justiz festgelegt.